Gasprüfungen

Sicher kochen, heizen, fahren

Ob die Prüfung von Autogas-Fahrzeugen oder der Flüssiggas-Anlage in Wohnmobilen: Die TÜ NORD-WEST GmbH ist Ihr Ansprechpartner.

Prüfung der Flüssiggas-Anlage von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Anhängern (DVFG-Arbeitsblatt G 607)

Gasprüfung Caravan

Bei Wohnwagen oder Wohnmobilen muss die Flüssiggas-Anlage alle zwei Jahre geprüft werden, so schreibt es der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) vor sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Dabei geht es um Ihre Sicherheit und Gesundheit beim Heizen und Kochen.

Bei der TÜ NORD-WEST GmbH prüfen unsere speziell geschulten DVGW-Sachkundigen Ihre Gasanlagen.

Prüfungen an Gasanlagen von Verbrennungsmotoren (§ 41a (5) StVZO)

Wenn in Ihrem Fahrzeug eine Gasanlage als alternativer Antrieb eingebaut ist, sind verschiedene Prüfungen gemäß § 41a (5) StVZO vorgeschrieben. Eine Prüfung ist bei der Nachrüstung einer Autogasanlage, nach Unfällen oder Beschädigungen sowie im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU/“TÜV“) erforderlich.

Der Einbau einer Autogasanlage hat einen Schaden am Fahrzeug verursacht? Wenden Sie sich an uns – wir erstellen Ihnen ein Gutachten!

Sie haben Fragen zu der rechtmäßigen Prüfung Ihrer Anlage? Als Partner der FSP/TÜV Rheinland helfen wir Ihnen gerne weiter!