Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge

Vorschriftsmäßig und sicher unterwegs im Berufsalltag

Für Nutzfahrzeuge gelten engere Prüfintervalle als für Privatwagen. Die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge (ehemalig Zwischenuntersuchung) wird zwischen den jeweiligen Hauptuntersuchungen (HU/“TÜV“) durchgeführt.

Wen betrifft die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge?

Nach Anlage VIII zu § 29 StVZO müssen folgende Fahrzeuge zur Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge:

  • Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5 Tonnen
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 10 Tonnen

Die TÜ NORD-WEST GmbH ist „Partner der FSP/TÜV Rheinland“. Die Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge umfasst bei uns:

  • Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung
  • Prüfung der Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns, damit Sie immer vorschriftsmäßig und sicher unterwegs sind!